Berufsschuhe
Füße sind das Fundament des Körpers und verdienen Schuhe mit guten stoßdämpfenden Eigenschaften. Als Berufsschuhe gelten alle Schuhe, welche nach EN ISO 20347 genormt sind. Berufsschuhe besitzen im Vergleich zu Sicherheitsschuhen nach EN ISO 20345 in der Regel keine Zehenkappe und sind daher für Bereiche geeignet, in denen keine mechanischen Risiken (durch Stoß- oder Druckeinwirkung) bestehen. Falls dennoch eine Zehenkappe vorhanden ist, muss diese keine weiteren Anforderungen erfüllen. Schuhe, die nur die Grundanforderungen an Berufsschuhe erfüllen, erhalten die Schutzstufe "OB". Schuhe dieser Art bieten keine besondere Schutzfunktion. Berufsschuhe, die über zusätzliche Schutzeigenschaften verfügen, werden in eine von 3 Schutzstufen eingeteilt - O1, O2 oder O3. Für Berufsschuhe aus PVC oder PU (Gummistiefel) gibt es hingegen die Schutzstufen O4 und O5. Wenn es um Haltbarkeit, Robustheit, Komfort und Ergonomie geht, erfüllen unsere Berufsschuhe allerdings die gleichen Kriterien wie unsere Sicherheitsschuhe.